Segelfliegen, der etwas andere Sport

Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer erfährt man allermeist kostengünstig in einem Segelflugverein. Man lernt in den drei Ausbildungsabschnitten nicht nur das praktische Fliegen, sondern auch jede Menge Theorie u.a. über Technik der Flugzeuge, Navigation und Meteorologie, aber auch die sozialen Fähigkeiten wie Kameradschaft und Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist. Übrigens, manch junger Mensch findet hier auch seine spätere berufliche Herausforderung.
Wir empfehlen Dir, die Segelflugausbildung mit Saisonstart im Frühling zu beginnen und dann intensiv viele Flugtage zu nutzen, um ein Gefühl für das Fliegen zu entwickeln. Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom Wetter und Deinem Talent und dauert in der Regel zwischen 1,5 und 2,5 Jahre.

vfl blog mitfliegen Ausbildung

Lea H.: Ausbildungsbeginn - April 2019, Alleinflug - Oktober 2019 (Foto), Pilotenschein - September 2021


Voraussetzungen für die Ausbildung zum Segelflieger

  • Mindestalter für den Ausbildungsbeginn ist 14 Jahre, für den Scheinerwerb 16 Jahre
  • Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Unbeglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises
  • Erklärung über Vorstrafen, schwebende Strafverfahren, Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg, polizeiliches Führungszeugnis
  • Verzichtserklärung bezüglich Haftungsansprüchen gegenüber dem Verein


Dauer und Ablauf der Ausbildung

  • ca. 2 Jahre (gesetzlich min. 25 Flugstunden) bis zum Segelflugschein
  • bis zum ersten Alleinflug werden im Durchschnitt 60 bis 80 Starts benötigt
  • die Ausbildung erfolgt im Windenstart
  • zum Ende der Ausbildung selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges von mindestens 50 km mit einem Segelflugzeug
  • während der Wintermonate sind insgesamt 60 Unterrichtsstunden Theorie in den Fächern Luftrecht, Meteorologie, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse und Technik, Aerodynamik, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen und Sprechfunk im Flugfunkdienst zu absolvieren.
  • Mitarbeit bei allen den Flugbetrieb betreffenden Tätigkeiten (Flugzeug schieben, Halle ein-/ausräumen, Seile ausziehen, Starthelfer, Startschreiber, später auch Windenfahrer, etc.)
  • Mitarbeit in der vereinseigenen Werkstatt bei Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten am Fluggerät, auch um technische Grundkenntnisse z.B. über den Aufbau eines Segelflugzeuges zu erwerben (diese Arbeitsstunden können auch pauschal abgerechnet werden).
  • Zum Abschluss der Ausbildung muss eine amtliche Prüfung in Theorie und Praxis abgelegt werden.

 

Weiterbildungsmöglichkeiten nach dem Erwerb des Segelflugscheines

  • Erwerb der Startberechtigung Flugzeugschlepp
  • Erwerb der Startberechtigung für eigenstartfähige Segelflugzeuge mit Hilfsantrieb
  • Weiterbildung zur Klassenberechtigung Reisemotorsegler
  • weitere Berechtigungen wie Wolkenflug, Kunstflug